Hilfe, mein Kind beginnt die Ausbildung

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Bericht einer Mutter.

Nun ist es soweit, mein Kind wird (ist) selbstständig … HILFE?!

Was heißt selbstständig:

  •  18 Jahre
  • eigenverantwortliches Handeln
  • mehr Aufgaben übernehmen
  • Verträge selbst abschließen
  • Geschäftsfähig sein

Ja, all das kann, soll und darf mein Kind jetzt.

Mein Sohn ist 18 Jahre. Er wird seine Schule dieses Jahr beenden und hat seinen Ausbildungsvertrag in der Tasche. Ich bin stolz wie Bolle. Er hat alles so selbstständig gemacht – oder?
Ich als Elternteil habe einen großen Anteil an SEINEM Erfolg. Zumindest was das Bewerben und den Vertrag angeht …

Die Schule macht und schafft er selbstständig. Seinen Ausbildungsvertrag hat er auch schon selbstständig – und aus meiner Sicht auch sehr selbstBEWUSST unterschrieben und nun geht es ans Eingemachte.

  • Wie finanziert er sich?
  • Was verdient er?
  • Wieviel Kosten hat er monatlich?

Alles Fragen die mich als Mutter von zwei Kindern sehr bewegen. Meine Kinder werden pflücke und bauen sich ihr eigenes (Lebens)Umfeld auf. Natürlich unterstütze ich meine Kinder finanziell, doch alles geht natürlich nicht. Hier hole ich mir Hilfe. Es gibt viele verschiedene Mittel die meine Kinder in der Ausbildung finanziell unterstützen.

Berufsausbildungsbeihilfe BAB

Mein Kind kann während der vorgeschriebenen Ausbildungszeit oder solange, wie an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme teilgenommen wird, Berufsausbildungsbeihilfe erhalten. WICHTIG! – Die Beihilfe sollte so früh wie möglich, am besten vor Beginn der Ausbildung beantragt werden. Der Zuschuss wird nur rückwirkend ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wurde gezahlt.

BAföG in der Ausbildung

Die Abkürzung BAföG leitet sich von dem Wort Bundesausbildungsförderungsgesetz ab. Dieses Gesetz regelt in Deutschland die staatliche Unterstützung für die Ausbildung von Schülern und Studierenden. Das heißt, wenn Eltern nicht genug Geld haben, um ihr Kind in der Ausbildung zu unterstützen, kann das Kind finanzielle Hilfe vom Staat erhalten.

Wohngeld

Wenn das Kind keinen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe hat, weil es zum Beispiel eine schulische Ausbildung macht, kann Wohngeld beantragt werden. Hierfür zählt die Volljährigkeit und dass das Kind nicht mehr bei den Eltern wohnt und seine Miete für die Wohnung selbst bestreiten muss. Den Antrag erhält man bei der zuständigen Behörde. Schneller findet man den Antrag im Netz, wenn man nach den Stichwörtern Wohngeld und der Stadt sucht.

Kindergeld

Für jedes Kind wird bis zum vollendeten 25. Lebensjahr Kindergeld bezahlt. Voraussetzung dafür ist:

  • Das Kind befindet sich in einer schulischen-, dualen Ausbildung oder Studium

Beantragt wird das Kindergeld bei der zuständigen Familienkasse.

Stipendium

Das Kind möchte ein Auslandjahr machen (an dieser Stelle möchte ich auf unseren  Blogbeitrag in der nächsten Woche verweisen) und möchte auf „eigenen“ Beinen stehen? Auch hier gibt es finanzielle Unterstützung. Es gibt staatlichen als auch private und internationale Förderprogramme, die bei einem Auslandsaufenthalt unter die Arme greifen. Die drei wichtigsten Förderprogramme für Azubis sind hierbei das Hermann-Strenger-Stipendium oder die Leonardo da Vinci Mobilität.

Bildungskredit

Diesen Kredit vergibt die KfW. Allerdings greift er erst, wenn alle anderen finanziellen Unterstützungshilfen nicht greifen. Er ist für Azubis gedacht, die kurz vor dem Ende ihrer Ausbildung stehen – genauer gesagt in den letzten 24 Monaten vor Abschluss. Außerdem sollte das Kind mindestens 18 Jahre, aber maximal 36 Jahre alt sein.

Leistungen nach §27 SGB II

Das ist das letzte Mittel nach dem gegriffen werden kann, wenn gar nichts mehr geht. Diese Mittel müssen aber auch zurückgezahlt werden – es sind Notfalldarlehen.

Bei Fragen, Wünschen und/oder Anregungen stehen wir gern zur Verfügung.

Ihr Onkel Sax Team

Quelle: aubi.de, Agentur für Arbeit, Bundesministerium für Bildung und Forschung

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