Ferienjobs für Schüler und Studenten

Ferienjob

Ferienjobs für Schülern und Studenten sind sehr begehrt. Bei dieser kurzfristigen Beschäftigung sind arbeitsrechtliche Besonderheiten zu beachten. Die Haufe Onlineredaktion hat es übersichtlich auf den Punkt gebracht: Die wichtigsten Punkte, die für euch interessant sind, haben wir zusammengefasst. Ausführlicher nachlesen könnt ihr das über den untenstehenden Link

Arbeitsvertrag

  • Ferienjobber sind Arbeitnehmer auf Zeit

Wenn Schüler oder Studenten für den Zeitraum der Ferien oder zur Aushilfe beschäftigt werden, handelt es sich regelmäßig um ein befristetes Arbeitsverhältnis. Das Arbeitsverhältnis endet also ohne Kündigung, wenn die vereinbarte Zeit abgelaufen ist. …

Mindestlohn für Ferienjobber?

Das Mindestlohngesetz gilt prinzipiell auch für Ferienjobs – allerdings nur für volljährige Ferienjobber. Unterhalb dieser Altersgrenze gibt es keinen Mindestlohn, sofern noch keine Ausbildung abgeschlossen wurde.

Ferienjobber unter 18:

  • Besonderheiten durch Jugendarbeitsschutz

Bei Schülern unter 18 Jahren ergeben sich auch Besonderheiten hinsichtlich der Arbeitszeit und der möglichen Tätigkeit. …

Verbot der Kinderarbeit

Allgemein gilt: Die Beschäftigung von Kindern ist grundsätzlich verboten (§ 5 Abs. 1 JArbSchG). Kind ist nach dem Gesetz, wer noch nicht 15 Jahre alt ist. Für die zweite Gruppe (Kinder zwischen 13 und 15 Jahren) lässt das Gesetz allerdings Ausnahmen unter strengen Voraussetzungen zu (§ 5 Abs.3 JArbSchG):

  • wenn die Sorgeberechtigten der Arbeit zustimmen
  • die Arbeiten leicht sowie für …

Verstärkter Arbeitsschutz für jugendliche Ferienjobber

Im Vergleich zu den Kindern können Unternehmen Jugendliche – Vollzeitschulpflichtige zumindest für vier Wochen – also mit mehr Freiheiten eingesetzt werden. Allerdings gibt es im Vergleich zu volljährigen Arbeitnehmern durchaus Einschränkungen. So ist die

Ferienarbeit:

  • Manche Tätigkeiten sind tabu

Beschäftigen Unternehmen nicht volljährige Jugendliche als Ferienjobber, so schließt das JArbSchG spezielle Tätigkeiten aus. So dürfen Jugendliche nicht mit gefährlichen Arbeiten betraut werden (§ 22 JArbSchG). Das Gesetz nennt hier zum Beispiel Arbeiten:

  • die ihre physische oder psychische Leistungsfähigkeit übersteigen,
  • bei denen sie sittlichen Gefahren ausgesetzt sind,
  • die mit Unfallgefahren verbunden sind, von denen …

Folgt dem Link und ihr lest alles ausführlich – www.haufe.de

Folgende Unternehmen bieten Praktikum/Ferienjob an – www.onkel-sax.de/praktikum/ferienjob

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