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Für Eltern

TEAMUNTERSTÜTZUNG GESUCHT
Es gibt mehr Geld denn, die Berufsausbildungsbeihilfe wird erhöht. Ausbildungsstarter, die fern der elterlichen Wohnung ihre Ausbildung aufnehmen oder bereits absolvieren können sich freuen, denn zu Beginn des neuen Ausbildungsjahres am 1. August 2019 steigt die Berufsausbildungsbeihilfe für Auszubildende. Auch das Ausbildungsgeld für junge Menschen mit Behinderung wird erhöht.
Erhöhung der Bedarfssätze erfolgt für laufende Fälle automatisch
Die Bedarfssätze und die Einkommensfreibeträge erhöhen sich stufenweise jeweils zum 1. August 2019, 2020 und 2021. Zum 1. August 2019 steigt der Höchstbetrag für Lebensunterhalt und Wohnen deutlich: von derzeit 622 Euro auf 716 Euro monatlich. Diese Anpassung nimmt die Arbeitsagentur bei bereits laufenden Leistungen automatisch vor.
Anspruch erneut prüfen lassen
Nicht nur die Bedarfssätze steigen, auch die Einkommensfreibeträge für das Einkommen hat der Gesetzgeber erhöht. Für Auszubildende, die in der Vergangenheit keinen Anspruch auf eine Förderung hatten, kann sich durch die deutliche Erhöhung der Bedarfssätze und Freibeträge eine erneute Antragstellung lohnen. Den Antrag dafür sollten alle vor Beginn des neuen Ausbildungsjahres stellen, da die Leistung durch die Arbeitsagentur frühestens ab dem Monat der Antragstellung zahlt.
BAB-Rechner im Internet
Die Höhe der Berufsausbildungsbeihilfe richtet sich nach dem Einkommen des Auszubildenden, dem seines Ehegatten und dem der Eltern sowie der Unterkunft. Im Internet unter www.babrechner.arbeitsagentur.de kann jeder mittels des BAB-Rechners selbst die mögliche Förderung berechnen.
Antragstellung
Am bequemsten geht die Antragstellung online unter www.arbeitsagentur.de/eservices.
Mit einer entsprechenden Registrierung kann man das gesamte Online-Portfolio der Bundesagentur der Bundesagentur für Arbeit nutzen. Das erspart viel Zeit und meist auch den Weg zum Amt.
Neben den Möglichkeiten im Internet können Antragsunterlagen auch telefonisch unter der kostenlosen ServiceNummer: 0800 4 5555 00 angefordert oder persönlich in der Arbeitsagentur abgeholt werden.
Quelle: Agentur für Arbeit Dresden, Pressemitteilung Nr. 023/ 2019 – 19. Juli 2019