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Corona-Hilfe: Verdienstausfallentschädigung wegen Kinderbetreuung

Antragstellung über Amt24 jetzt komplett elektronisch möglich

Seit dem 31. März 2020 nimmt die Landesdirektion Sachsen Anträge auf Entschädigung wegen Verdienstausfall entgegen, wenn die Kinderbetreuungseinrichtung oder Schule wegen der Corona-Pandemie geschlossen wurde. Antragsteller sind Arbeitgeber für ihre Beschäftigten oder Selbstständige in eigener Sache. Die Entschädigung wird gewährt, wenn die Sorgeberechtigten ihrer beruflichen Tätigkeit infolge der Schließung nicht weiter nachgehen konnten und für die Kinder eine anderweitige zumutbare Betreuungsmöglichkeit nicht verfügbar ist.

Um die Antragstellung zu erleichtern, wurde zusammen mit der Sächsischen Staatskanzlei und der Firma Komm24 GmbH mittlerweile ein Online-Assistent entwickelt. Dieser ist über Amt24 nutzbar. Antragsteller können ein persönliches Servicekonto im Amt24 anlegen, den Antrag  komplett online ausfüllen,  die  notwendigen Nachweise per Mausklick beifügen und den Antrag elektronisch an die Landesdirektion übermitteln. Damit muss der Antrag nicht mehr mit der Post an die Landesdirektion Sachsen gesendet werden.

»Die Unternehmen erwarten zu Recht, dass auch die Verwaltung immer mehr online geht«, so Regina Kraushaar, Präsidentin der Landesdirektion Sachsen. »Ich freue mich, dass das Onlineverfahren zur Erstattung der Entschädigung für Verdienstausfall über das Serviceportal Amt24 jetzt bereit steht. Damit gehen wir auf die Unternehmen zu und unterstützen sie hoffentlich gut bei ihren Aufgaben als Arbeitgeber.«

Staatssekretär Thomas Popp, der zugleich Beauftragter für Informationstechnologie (CIO) des Freistaates Sachsen ist, ergänzt: »Die schnelle Umsetzung des Onlineverfahrens zur Verdienstausfallentschädigung zeigt, wir sind mit unserem Serviceportal Amt24 auf dem richtigen Weg. Es stellt zugleich einen Baustein zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes und des Sächsischen E-Government-Gesetzes dar. Viele weitere Online-Angebote sind bereits freigeschaltet oder werden unter Hochdruck entwickelt.«

Nähere Einzelheiten zu den Voraussetzungen der Antragstellung und zum Antragsverfahren sind im Förderportal der Landesdirektion Sachsen oder über Amt24 abrufbar.

Diese Medieninformation online aufrufen: https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/236707

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